Wechselbezügliche Verfügungen

Wechselbezügliche Verfügungen sind Bestimmungen in einem gemeinschaftlichen Testament, die ein Ehegatte gerade deshalb trifft, weil der andere Ehegatte eine entsprechende Verfügung getroffen hat. Notwendig ist also, dass ein Ehegatte gerade wegen der Verfügung des anderen so verfügt hat und dass seine Verfügung mit der des anderen stehen und fallen soll.

Welche Verfügungen wechselseitig sein sollen, entscheiden die Ehegatten. Als wechselseitige Verfügungen kommen allerdings nur die Erbeinsetzung, Vermächtnisse und Auflagen in Betracht. Nicht wechselbezüglich ausgestaltet werden können also insbesondere die Enterbung oder der Verzicht auf Erb- oder Pflichtteilsansprüche.

« Erbrechts-Lexikon von A-Z