Testamentsvollstreckung

Nach mir die Sintflut?

Selbst wenn sie eine sehr gute letztwillige Verfügung gemacht haben sollten – es ist sinnvoll, dass ein Dritter die Umsetzung Ihrer letztwilligen Verfügungen sicherstellt. Aufgabe des Testamentsvollstreckers ist es den Nachlass ordnungsgemäß und zügig aufzuteilen, das Nachlassvermögen zu schützen, den Familienfrieden zu sichern und die Familienmitglieder finanziell abzusichern. Ein Testamentsvollstrecker wird eingesetzt, damit nach dem Tod des Erblassers der Nachlass verwaltet und abgewickelt wird, um so den Erblasserwillen effektiv durchzusetzen. Testamentsvollstrecker sind häufig als eine Art Treuhänder tätig.

Ich verfüge über eine langjährige Erfahrung als Nachlassabwickler und Nachlassverwalter und bin als Zertifizierter Testamentsvollstrecker sehr gut für diese Aufgabe geeignet. Ich übe die Tätigkeit mit der erforderlichen Umsicht, großem Engagement und transparent aus. Eine sensible und transparente Umsetzung kann dazu beitragen, Streit und damit verbundene unnötige Kosten zu vermeiden.

In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage bezüglich der Höhe der Vergütung des Testamentsvollstreckers auf. Die gesetzliche Grundlage für den Vergütungsanspruch des Testamentsvollstreckers findet sich in § 2221 BGB:

„Der Testamentsvollstrecker kann für die Führung seines Amtes eine angemessene Vergütung verlangen, sofern nicht der Erblasser ein anderes bestimmt hat.“

Gerne stelle ich Ihnen eine ausführliche Erläuterung zur Höhe meiner Abrechnung zur Verfügung.

Leistungsübersicht:

Testamentsvollstreckung der unterschiedlichsten Ausgestaltungen wie beispielsweise:

  • Abwicklungstestamentsvollstreckung
  • Dauervollstreckung
  • Testamentsvollstrecker eines Behindertentestaments
  • Verwaltungsvollstreckung
  • Vermächtnisvollstreckung
  • Nacherbentestamentsvollstreckung
  • Testamentsvollstrecker mit beschränktem Aufgabengebiet
  • Testamentsvollstreckung bei Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht

Als Testamentsvollstrecker biete ich Ihnen im Wesentlichen folgende Leistungen:

  • Ermittlung des Nachlasses
  • Inbesitznahme des Nachlasses und Ausführung der letztwilligen Verfügungen
  • Erstellen des Nachlassverzeichnisses
  • Ordnungsgemäße Verwaltung des Nachlasses
  • Auskunftspflicht und Rechnungslegung gegenüber den Erben
  • Fertigung und Abgabe der Erbschaftsteuererklärung
  • Begleichung der Erbschaftsteuer
  • Aufstellung eines Auseinandersetzungsplans
  • Durchführung der Auseinandersetzung

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