Guter Rat muss nicht teuer sein. Teuer wird es meistens erst dann, wenn anwaltlicher Rat nicht oder sehr spät eingeholt wird, Sie Ihre Rechte womöglich nicht wahrgenommen haben oder einem billigen – aber letztlich nicht kostengünstigen – Rechtsrat gefolgt sind.

Kosten entstehen, wenn eine beratende oder vertretende Tätigkeit aufgenommen wird (siehe unten Erstberatung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung). Um Ihr Kostenrisiko einschätzen zu können und zu minimieren, kann im Vorfeld offen über das Thema Kosten gesprochen werden.

Meine Mandanten sollen wissen, was an Kosten auf sie zukommt. Daher berate ich Sie vor Mandatsbeginn gerne ausführlich über die Kosten.

Erstberatung

Eine Erstberatung kostet 190,- Euro netto (§ 34 RVG) und umfasst die Einschätzung der Sach- und Rechtslage nach erster Sichtung der Unterlagen und der Informationen.

Außergerichtliche Vertretung

Bei der außergerichtlichen Vertretung gibt es mehrere Möglichkeiten der Gebührenvereinbarung. Neben einer Abrechnung nach den gesetzlichen Gebühren besteht auch die Möglichkeit einer Gebührenvereinbarung nach einer Stundensatzvereinbarung oder eines Pauschalbetrags.

Wir können vor Mandatsbeginn gerne miteinander besprechen, welche der Varianten Ihnen am ehesten entgegen kommt und kostengünstiger ist.

Gerichtliche Vertretung

Bei Gerichtsverfahren gilt bei der Honorarhöhe das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Sie können mich gerne ansprechen wie hoch die Kosten in Ihrem Fall konkret sein werden und wie das Prozesskostenrisiko einzuschätzen ist.

Weitere Informationen zum Thema Anwaltsvergütung findet sich auf der Webseite der BRAK

Kosten Vorsorge-Pakete

Ich biete Ihnen folgende Pauschalpreise bei Vorsorgeverfügungen an:

bei einer notariellen Beurkundung fallen zusätzliche Kosten an

Beratungshilfe

Sie können bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Beratungshilfe stellen, wenn Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen. Verwenden Sie bitte hierfür das nachstehende Formular für die Antragstellung bei der Rechtsantragstellung bei dem für sie zuständigen Amtsgericht. Wenn Sie einen Beratungshilfeschein erhalten haben können Sie einen Besprechungstermin mit mir vereinbaren. Die Praxisgebühr der Beratungshilfe in Höhe von 15 € ist bar beim ersten Termin zu zahlen.

Beratungshilfe (PDF 2 MB)

Prozesskostenhilfe

Sie möchten Klage einreichen oder sich gegen eine Klage anwaltlich vertreten lassen und verfügen nur über ein geringes Einkommen? Bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht können Sie einen Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH) stellen. Verwenden Sie hierfür das nachstehende Formular und beachten Sie die Ausfüllanleitungen. Dieser Antrag sollte mit einem anwaltlichen Klage- oder Verteidigungsentwurf gestellt und positiv entschieden sein, damit Kosten übernommen werden können.

Bitte beachten Sie: Sollten Sie den Prozess verlieren und haben Sie vorher PKH beantragt und erhalten, so haben Sie trotzdem die Kosten der Gegenseite persönlich zu tragen. Das Prozessrisiko sollten Sie deshalb vor Antragstellung eingehend erörtern.

Prozesskostenhilfe (PDF 3 MB)

Haben Sie noch weitere Fragen zu dem Thema Anwaltsvergütung? Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Ich freue mich über Ihren Anruf.