Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht ist eine Vollmacht, mit der der Vollmachtgeber eine andere Person bevollmächtigt, für ihn für den Fall der künftigen Hilfsbedürftigkeit oder Geschäftsunfähigkeit alle oder bestimmte Aufgaben zu erledigen.
In diesem Fall entscheidet der Bevollmächtigte an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers. Mit der Erteilung einer Vorsorgevollmacht kann ein Betreuungsverfahren vor dem Betreuungsgericht vermieden werden. Die Vorsorgevollmacht kann jederzeit widerrufen oder geändert werden, wenn der Vollmachtgeber noch voll geschäftsfähig ist.
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