Der Pflichtteil und das Pflichtteilsrecht stellen eine bedeutende Einschränkung des Erblassers bei Errichtung seiner letztwilligen Verfügungen dar. Wird ein naher Angehöriger enterbt oder unzureichend bedacht, kann dieser seine gesetzlichen Pflichtteilsrechte geltend machen.

Es stellen sich dabei Fragen wie:

Was ist der Pflichtteil? Wer gehört zu den pflichtteilsberechtigten Personen? Wie wird der Pflichtteil berechnet? Wie wird der Pflichtteil gefordert, eingeklagt und durchgesetzt? Wie können Erblasser Angehörige enterben und Pflichtteilsansprüche verhindern? Welche Schenkungen lösen Pflichtteilsergänzungsansprüche aus? Was ist ein Pflichtteilsverzicht?

Ich berate Sie fachkundig rund um das Thema Pflichtteil und Enterbung:

  • Sie sind Erblasser, der sein Testament rechtssicher gestalten will?
  • Sie sind Erbe, die unberechtigte Pflichtteilsansprüche abwehren wollen?
  • Sie gehören zu Nachkommen, die einen Pflichtteilsanspruch durchsetzen müssen?

Leistungsübersicht:

  • Gestaltung testamentarischer Enterbungen
  • Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen, Auskunfts- und Wertermittlungsansprüchen enterbter Angehöriger
  • Prüfung von Pflichtteilsentziehungsgründen
  • Gestaltung und Prüfung von Pflichtteilsverzichten und Erbverzichten
  • Beratung zur erbschaftsteuerreduzierenden Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen (Korrektur Berliner Testament)

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Rückforderung von Sozialleistungen nach Erbe

Grundsätzlich erbringen Sozialleistungsträger jedem Hilfsbedürftigen Sozialleistungen. Allerdings können sie sich das Geld auch zurückholen, wenn der Hilfsbedürftige noch Ansprüche gegen Dritte hat. Die Sozialleistungsträger können diese Ansprüche auf sich überleiten und dann selbst gegen die Dritten geltend machen. Zu solchen Ansprüchen gegenüber Dritten können auch erbrechtliche Ansprüche gehören. Wird also jemand, dem der Staat Sozialleistungen […]

Maßgebliche Faktoren bei der Auslegung von Testamenten

Privatschriftliche Testamente von einem juristischen Laien sorgen häufig für erhebliche Praxisprobleme, weil sie ungenau formuliert sind und damit Auslegungsprobleme verursachen. Das Oberlandesgericht Saarbrücken hatte nun in einer aktuellen Entscheidung mit einem in mehrfacher Hinsicht ungenauen privatschriftlichen Testament zu tun und hat eine Reihe von Grundsätzen für die Ermittlung des tatsächlichen Erblasserwillens aufgestellt. Ausgangsfall: Ein verwitweter […]

Kanzlei Wörtz Winnnenden – Traditioneller Stempel mit Wachs

Zur Wirksamkeit eines „Corona-Nottestaments“

Wer sich an einem Ort aufhält, der infolge außerordentlicher Umstände so abgesperrt ist, dass die Errichtung eines Testaments vor einem Notar nicht möglich oder erheblich erschwert ist, kann das Testament z. B. durch mündliche Erklärung vor drei Zeugen errichten. Die drei Zeugen haben dabei eine Anwesenheits- und Mitwirkungspflicht für die mündliche Erklärung des letzten Willens, […]

OLG Bamberg zur Anfechtung einer Erbausschlagung

Die formgerechte Anfechtungserklärung bezüglich einer vorausgegangenen Erbausschlagung erfordert bei Abgabe der Erklärung in öffentlich beglaubigter Form den Eingang der Originalurkunde beim Nachlassgericht. Die Übermittlung der als Papierurkunde erstellten notariell beglaubigten Anfechtungserklärung in Gestalt einer pdf-Datei über das besondere elektronische Anwaltspostfach an das Nachlassgericht reicht zur Wahrung der erforderlichen Form für eine wirksame Anfechtung der Erbausschlagung […]

Grabpflegekosten sind keine Nachlassverbindlichkeit

Grundsätzlich trägt der Erbe die Kosten der Beerdigung des Erblassers. Diese stellen jedoch eine Nachlassverbindlichkeit dar, die das Erbe mindern. Der Bundesgerichtshof hat nun in seinem Urteil v. 26.5.2021 festgestellt, dass es sich bei Grabpflegekosten nicht um Nachlassverbindlichkeiten handelt, die das Erbe schmälern. Das gilt auch dann, wenn – wie im entschiedenen Fall – der […]