Was passiert, wenn…..
…. Sie einmal nicht mehr da sein werden? Was passiert mit dem Erbteil eines behinderten Kindes, wie kann ich das Wohlergehen meines behinderten Kindes bestmöglich absichern?
Sie wollen das Beste für Ihr Kind. Und Sie möchten es sichergestellt wissen, dass Ihr Vermögen zum Wohle Ihres Kindes eingesetzt wird. Und zwar so, wie Sie sich das vorstellen und für das Wohl Ihres Kindes wünschen.
Wie können Sie Ihr Kind rechtlich absichern?
Nur ein spezielles Behindertentestament stellt sicher, dass Nachkommen mit einer Behinderung das ihnen zustehende Erbe tatsächlich zu Gute kommt. Denn sobald Ihr Kind Sozialleistungen in Form von Grundsicherung, Hilfe zur Pflege oder Pflegewohngeld erhält, hat der Sozialhilfeträger nahezu uneingeschränkten Zugriff auf das Vermögen. Das an einen behinderten Menschen vererbte Vermögen wird dabei bis auf den geringen Sozialhilfeschonbetrag vollständig aufgebraucht.
Das Berliner Testament bietet keinen ausreichenden Schutz!
Bei dem beliebten Modell „Berliner Testament“ setzen sich die Eltern zunächst gegenseitig als Erben ein und bestimmen die Kinder zu Schlusserben nach dem Tod des Letztversterbenden. Hier passiert es jedoch häufig, dass Sozialhilfeträger bereits nach dem Ableben des ersten Elternteils den Pflichtteilsanspruch des behinderten Kindes für sich einfordern.
Die Folgen können hierbei einschneidend sein: Die Geltendmachung des Pflichtteils durch den Sozialhilfeträger kann den überlebenden Ehegatten unvorbereitet treffen mit unvorhergesehenen negativen Konsequenzen wie beispielsweise der Situation, dass sie gezwungen sind ihre Immobilie zu veräußern oder zu beleihen, um damit diese Forderungen bedienen zu können.
Das Gleiche passiert dann noch einmal, wenn schließlich der überlebende Elternteil des behinderten Kindes verstirbt. In beiden Fällen bemächtigt sich der Sozialhilfeträger des Pflichtteils des hinterbliebenen Kindes.
Wirtschaftlich sinnvolle Alternative: Das Behindertentestament
Das Behindertentestament ist ein spezielles, individuell gestaltetes Vertragswerk, das den Zugriff der Sozialträger auf das Erbe vollständig ausschließt. Das elterliche Vermögen wird für das Kind mit Behinderung gesichert und verwahrt. Der Bundesgerichtshof hat bereits rechtskräftig bestätigt, dass derartige Testamentskonstruktionen wirksam sind.
Für Eltern behinderter Kinder ist es eine komfortable und beruhigende Situation zu wissen, dass ihr Kind nach ihren Vorstellungen auch nach dem eigenen Ableben bestmöglich abgesichert und versorgt ist.
Sie haben Beratungsbedarf bezüglich der Erstellung eines Behindertentestaments?
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Das Behindertentestament – kurz zusammengefasst
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