Behindertentestament
In einem Blogbeitrag habe ich bereits das Behindertentestament dargestellt.
Unter einem Behindertentestament versteht man ein von Eltern eines behinderten Kindes erstelltes Testament, das besondere Regelungen in Bezug auf die Behinderung enthält. Kurz zusammengefasst wird dem Kind der Nachlass oder Teile des Nachlasses übertragen, ohne dass die Ansprüche des behinderten Kindes auf Sozialleistungen gemindert werden. Es wird der Zugriff des Sozialleistungsträgers auf das Erbe vermieden.
Im Ergebnis kann man über das Behindertentestament erreichen, dass dem behinderten Kind im Erbfall über die normale Sozialhilfe hinausgehende Zuwendungen gemacht werden und das Kind vom Nachlass partizipieren kann, ohne dass der Sozialleistungsträger Regress nehmen kann. Dem klassischen Behindertentestament liegt die Anordnung einer Vorerbschaft und Nacherbschaft mit einer Dauertestamentsvollstreckung zugrunde.
Für die Errichtung eines wirksamen Behindertentestaments empfiehlt sich die Beratung durch einen fachkundigen Anwalt, da die Gestaltung eines Behindertentestaments sehr komplex ist.
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