Nachlass

Nachlass ist das Vermögen des Erblassers zum Zeitpunkt des Erbfalls. Im Gegensatz zur Erbschaft betrifft der Nachlass nicht die Beziehung des Vermögens zum Erben, sondern zu den Gläubigern und zum Nachlassgericht, ohne dass dieser Sprachgebrauch jedoch streng eingehalten wird.

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