Freie Berufe boomen weiterhin

Während in Deutschland allgemein der Gründergeist erlahmt und die Zahl selbständiger Unternehmer stagniert ist ein Bereich hiervon ausgenommen: Die Freien Berufe boomen weiterhin. Die F.A.Z. schreibt in einem interessanten Artikel vom 20.06.2015 Weiterlesen

Anzahl zwangsversteigerter Immobilien rückläufig

Die Anzahl zwangsversteigerter Objekte ist stark rückläufig. Seit 2007, als laut dem Internetportal statista noch 55.226 Objekte zwangsversteigert wurden, ist die Anzahl versteigerter Objekte kontinuierlich rückläufig. Im Jahr 2014 sind nur noch 31.000 Objekte versteigert worden. Für Gläubiger bedeutet dies jedoch keinesfalls, dass die Zwangsversteigerungsverfahren schneller abgewickelt werden können, da damit zu rechnen ist, dass die vorhandenen Rechtspfleger anderweitig im Justizdienst eingesetzt werden.

Rechtsschutzversicherungen: Unwirksamkeit von verpflichtenden Mediations-Klauseln

Das OLG Frankfurt hat in einem aktuellen Urteil vom 09.04.2015 (Aktenzeichen: 6 U 110/14) entschieden, dass die von einer Rechtsschutzversicherung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendete Klausel, wonach die Übernahme der Kosten für eine anwaltliche Beratung von der vorherigen Durchführung eines Mediationsversuchs abhängig ist, eine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers darstellt.

Die beklagte Versicherung bot eine Rechtsschutzversicherung an, bei welcher in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Übernahme anwaltlicher Beratungskosten von der vorherigen Durchführung eines Mediationsversuchs abhängig war. Im Gegenzug bekam der Versicherungsnehmer günstigere Konditionen als beim Abschluss eines Vertrages ohne diese Beschränkung.

Das Gericht sah darin eine Art “Zwangsmediation“, welche den Versicherungsnehmer unangemessen benachteiligen würde. Ein Mediationsversuch ist nach Ansicht des OLG Frankfurt ohne vorherige oder begleitende rechtliche Beratung für den Versicherungsnehmer mit erheblichen Risiken und Gefahren verbunden, die für den durchschnittlich informierten und verständigen Verbraucher nicht ohne weiteres erkennbar sind.

Fazit: Ein nach meiner Ansicht gutes und nachvollziehbares Urteil. Rechtsschutzversicherungen sollte nicht durch Zwangsmediationen Möglichkeiten eingeräumt werden ihre Kosten zu drücken. Unbeschadet bleiben sicherlich sinnvolle Hinweise auf die Möglichkeiten und Vorteile eines Mediationsverfahrens oder Anreize, welche weitaus niedrigschwelliger als die vorliegende Prämienstaffelung sind. Mediation sollte auf Freiwilligkeit basieren und nicht auf reine ökonomische Aspekte bei der Auswahl des Versicherungsvertrags.

Vortrag über Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Testament

Vortrag über Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Testament am Dienstag, 16.06.2015 von 17 bis 19 Uhr im Uditorium in Uhingen, Ulmer Straße 7

Es kann ganz schnell gehen und sogar junge Menschen betreffen: Ein Unfall, eine schwere Krankheit oder ein Herzinfarkt können jeden Menschen in eine Situation bringen, in der er sein eigenes Leben nicht mehr selbst bestimmen kann. Wie werde ich medizinisch versorgt und wer handelt für mich? Unter Umständen sind nicht einmal die Ehepartner oder Kinder berechtigt, die Rechtsvertretung zu übernehmen. Eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung können beizeiten die Lücke schließen. Sie beinhalten aber auch Tücken und Missbrauchsgefahr. Wie möchte ich mein Vermögen nach meinem Tod aufteilen? Der Steuerberater Erwin Hess sowie die beiden Rechtsanwälte Herbert Wild und Florian Wörtz zeigen Gestaltungsmöglichkeiten auf und geben Tipps wie Fehler vermieden werden können.

Der Eintritt ist kostenlos.

Neues Urteil des Bundessozialgerichts zur Gleichbehandlung und Gleichwertigkeit von Gutachten zur Pflegebedürftigkeit in der sozialen und privaten Pflegeversicherung

Das Bundessozialgericht hat in einem neuen Urteil klargestellt, dass private und soziale Pflegeversicherung übereinstimmenden Grundsätzen folgen. Bisher waren die von Ärzten oder Pflegekräften des Dienstleisters „MedicProof“ der privaten Krankenversicherung eingeholten Gutachten auch für Sozialgerichte verbindlich, solange sie nicht „offenbar von der wirklichen Sachlage erheblich abweichen“. Klagte ein Pflegebedürftiger gegen seine private Krankenversicherung konnte bislang der Sozialrichter den Sachverhalt nur dann selbst aufklären, wenn das Gutachten der privaten Krankenversicherung erkennbar unzutreffend war. Diese Abweichung von der Rechtslage bei der Sozialen Pflegeversicherung hat nun der BSG mit diesem Urteil beendet. Die Gutachten der privaten Krankenkassen entfalten im sozialgerichtlichen Verfahren daher keine Bindungswirkung und sind genau wie die des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung zu behandeln. Für privat Versicherte bedeutet dies, dass der effektive Rechtsschutz in der Pflegeversicherung gewahrt bleibt, da sie sich nicht nur gegen Pflegegutachten gerichtlich wehren können, welche „offenbar von der wirklichen Sachlage erheblich abweichen“, sondern auch gegen einfach „falsche“ Pflegegutachten.

Urteil des BSG vom 23.04.2015, Az.: B 3 P 8/13 R

Leistungen aus der Pflegeversicherung

Seit 1995 gibt es in Deutschland die Pflegeversicherung als gesetzliche Pflichtversicherung, die das Risiko der Pflegebedürftigkeit abdecken soll. Sie ist ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung und ist in SGB XI (elftes Sozialgesetzbuch) gesetzlich geregelt. Auf entsprechenden Antrag bei der Pflegeversicherung ist die Pflegeversicherung verpflichtet innerhalb von fünf Wochen über den Antrag schriftlich zu entscheiden. Vorher wird ein Gutachten des Medizinischen Dienstes (MDK) eingeholt. Dieser prüft die Pflegebedürftigkeit des Betroffenen. Pflegebedürftig sind nach § 14 SGB XI Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem Umfang oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. Eine Einstufung in unterschiedliche Pflegestufen erfolgt je nach dem Umfang des Hilfebedarfs des Pflegebedürftigen.

Häufig herrscht bei Betroffenen oder deren Angehörigen ein gewisses Maß an Unkenntnis oder Unsicherheit in Bezug auf die Antragstellung, auf das Verfahren und auf Widerspruchsmöglichkeiten gegen einen Bescheid der Pflegekasse. Aufgrund der Veränderlichkeit des gesundheitlichen Zustands kann auch jederzeit ein neuer Antrag oder ein Antrag auf Höherstufung gestellt werden.

Als Vorsorgeanwalt und Betreuer habe ich häufig mit Fragestellungen rund um die Pflegestufe zu tun. Ich stehe Ihnen bei Rückfragen rund um Leistungen aus der Pflegeversicherung gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.

11. Deutscher Seniorentag 2015

Im Congress Center Messe Frankfurt am Main findet vom 02. bis zum 04. Juli 2015 der 11. Deutsche Seniorentag statt. Der Seniorentag deckt zahlreiche Themen aus den Bereichen Gesundheit und Pflege, Engagement und Politik sowie Wohnen und Leben ab und bietet ein vielfältiges Programm an. Der Verein VorsorgeAnwalt e.V. ist mit einem Stand vertreten. Am Donnerstag, 02.04.2015 werde ich selbst vor Ort am Stand sein und mich über eine Begegnung mit Ihnen freuen.

Weitere Informationen über den Deutschen Seniorentag erhalten Sie unter http://www.deutscher-seniorentag.de/