Stichwort Testament – ein Überblick

Wann ist ein Testament sinnvoll?

Wenn Sie Ihre Nachlassplanung angehen, dann sollten Sie sich überlegen, ob die gesetzliche Erbfolge Ihren tatsächlichen Wünschen entspricht. Nehmen Sie sich einen Moment Zeit und überdenken die Ergebnisse der gesetzlichen Erbfolge.

 

Sie sind sich nicht sicher wie die gesetzliche Erbfolge aussieht? Auch dann können Sie sich beraten lassen wie die gesetzliche Erbfolge wäre und wer in der Erbengemeinschaft von Ihnen wäre.

 

Die Leben kann komplizierte familiäre Konstellationen bereithalten. Sie wollen etwa Ihre Partnerin oder Ihren Partner nicht ohne Erbteil zurücklassen, eine bestimmte gemeinnützige Organisation bedenken oder sichergehen, dass ein bestimmter Verwandter nicht erben soll? All das können Sie in einem Testament regeln.

 

Es ist auf jeden Fall anzuraten ein Testament zu errichten, wenn Sie größere Vermögenswerte haben, ein Unternehmen Ihr Eigen nennen oder Sie eine wirtschaftliche Verteilung des Nachlasses oder eine große und möglicherweise in sich zerstrittene Erbengemeinschaft verhindern wollen. Ein Testament eröffnet Ihnen einen Gestaltungsspielraum. Sie können Vermächtnisse bestimmen, Anordnungen treffen oder auch einen Testamentsvollstrecker bestimmen, der Ihren letzten Willen umsetzen soll. Haben Sie ein behindertes Kind, sollten Sie an die Errichtung eines Behindertentestaments denken, um einen Zugriff des Sozialhilfeträgers auf das Erbe zu vermeiden.

 

Wer erbt?

Wichtig: Ein Testament geht immer der gesetzlichen Erbfolge vor. Erben sind damit nur die Personen, die auch im Testament bestimmt worden sind. Hierzu gibt es nur eine Ausnahme: Die Pflichtteilsberechtigten werden zwar nicht Teil der Erbengemeinschaft, aber sie können nicht durch ein Testament übergangen werden. Ein Pflichtteilsberechtigter kann seinen sog. Pflichtteil geltend machen, was konkret die Hälfte des gesetzlichen Erbteils ist. Ein Entzug des Pflichtteils ist nur unter sehr engen gesetzlichen Voraussetzungen möglich, etwa wenn der Pflichtteilsberechtigte ein Verbrechen gegen den Erblasser begangen hat.

 

Wie erstelle ich ein wirksames Testament?

Es sind einige Formerfordernisse zu beachten, um ein wirksames Testament zu erstellen. Ist ein Testament unwirksam, dann gilt wiederum die gesetzliche Erbfolge.

Das sog. eigenhändige Testament muss komplett eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein. Ist das Testament maschinenschriftlich verfasst, so ist es unwirksam. Die Folge eines unwirksamen Testaments ist wiederum wie oben geschildert dass die gesetzliche Erbfolge greift. Ein Ehepaar hat die Möglichkeit ein sog. gemeinschaftliches Testament zu errichten. Beim gemeinschaftlichen Testament müssen beide Ehegatten das von einem Ehegatten handschriftlich verfasste Testament unterschreiben. Ferner bedarf es der sog. Testierfähigkeit für die wirksame Errichtung eines Testaments. Sie besagt, dass ein Erblasser zur Errichtung eines Testaments fähig ist. Ein rechtswirksames Testament kann von allen volljährigen Personen aufgesetzt werden – Minderjährige ab 16 Jahren sind beschränkt testierfähig. Keine Testierfähigkeit liegt vor, wenn eine Person nicht selbstständig über ihr Testament entscheiden kann – etwa in Fällen von geistigen Störungen oder Demenz.

 

Wie gestalte ich mein Testament?

Für Laien ist es oft eine große Herausforderung ein eigenhändiges Testament zu errichten. Neben vielen Fragen rund um Gestaltungsmöglichkeiten beim Testament ist es auch wichtig, seinen letzten Willen so klar und eindeutig abzufassen, dass es dann auch so verstanden werden kann wie vom Erblasser gemeint war. Ich stehe Ihnen gerne zur Seite – beratend über die Möglichkeiten der Testamentsgestaltung bzw. gestaltend mit der Erstellung eines Testamentsentwurfs, der Ihrem tatsächlichen Willen auch entspricht. Dieser Entwurf müsste von Ihnen handschriftlich abgeschrieben, unterschrieben und mit Ort und Datum versehen werden. Sie können damit sicher gehen, dass keine falschen oder unklaren Formulierungen Ihren wirklichen Willen im Testament letztlich verfälscht darstellen.

 

Eine Alternative zum eigenhändigen Testament ist das notarielle Testament. Hier beurkundet ein Notar das Testament.