Testierfähigkeit

Testierfähigkeit (§ 2229 BGB) ist die Fähigkeit ein Testament zu errichten, zu ändern oder aufzuheben.

Sie steht grundsätzlich jeder Person zu, die das 16. Lebensjahr vollendet und nicht wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit, wegen Geistesschwäche oder wegen Bewusstseinsstörung nicht in der Lage ist, die Bedeutung einer von ihr abgegebenen Willenserklärung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln.

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