Testierfreiheit
Testierfreiheit ist die Freiheit eines Menschen nach Belieben Verfügungen von Todes wegen zu errichten. Die Testierfreiheit wird beschränkt durch das Pflichtteilsrecht, eine eventuelle Wechselbezüglichkeit eines gemeinschaftlichen Testaments, einen Erbvertrag sowie allgemein die guten Sitten.
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