Erbvertrag

Ein Erbvertrag ist ein Vertrag zwischen mindestens zwei Personen, in welchem mindestens einer der Vertragsschließenden vertragsmäßige Verfügungen von Todes wegen trifft, § 2278 BGB. Er kann grundsätzlich nur zur Niederschrift eines Notars geschlossen werden, § 2276 BGB.

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