Erbfolge

Erbfolge ist beim Erbfall die Gesamtrechtsnachfolge des oder der Erben in das Vermögen und die Verbindlichkeiten des Erblassers. Das Gesetz unterscheidet zwischen gewillkürter Erbfolge – Bestimmung des oder der Erben durch Testament oder Erbvertrag – und gesetzlicher Erbfolge

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