Enterbung

Enterbung nach § 1938 BGB ist der Ausschluss eines Verwandten oder des Ehegatten von der gesetzlichen Erbfolge durch eine Verfügung von Todes wegen. Sie kann die Entstehung von Pflichtteilsrechten (§ 2303 BGB) zur Folge haben.

« Erbrechts-Lexikon von A-Z