Kanzlei Wörtz
Ringstraße 59
71364 Winnenden
Tel.: 07195 / 5835680
E-Mail: post@kanzlei-woertz.de
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Eine Verfügung von Todes wegen ist die für den Fall des Todes getroffene Verfügung. Sie kann Testament oder Erbvertrag sein und ändert das gesetzliche Erbrecht ab.
Eine Verfügung von Todes wegen ist eine schriftliche, formgebundene Anordnung (Testament oder Erbvertrag), mit der eine Person ihr Vermögen für den Todesfall regelt. Sie ermöglicht es, von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen, Erben einzusetzen, Vermächtnisse zu bestimmen oder Auflagen zu erteilen. Sie wird erst mit dem Tod des Erblassers wirksam.
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