Gewillkürte Erbfolge

Als gewillkürte Erbfolge versteht man die Anordnung der Erbfolge durch Verfügung von Todes wegen. Es steht jedem Menschen grundsätzlich frei seine Erbfolge durch Testament oder Erbvertrag frei zu gestalten. Es gibt durch den Pflichtteil lediglich eine gewisse Einschränkung für nahe Angehörige und Ehegatten, die einen Mindestanteil am hinterlassenen Vermögen geltend machen können.

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