Erblasserschulden

Erblasserschulden sind Nachlassverbindlichkeiten, die vom Nachlassvermögen abzuziehen sind. Dazu gehören beispielsweise Darlehensverbindlichkeiten oder Steuerschulden des Erblassers. Nicht zu den Erblasserschulden gehören nicht vererbliche Verbindlichkeiten wie beispielsweise Unterhaltspflichten bei Verwandten. Erben haften für die Erblasserschulden.

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