Nachlassverbindlichkeit

Eine Nachlassverbindlichkeit nach § 1967 BGB ist eine Verbindlichkeit, für die der Erbe beim Erbfall zu haften hat. Hierzu gehören u.a. die vom Erblasser herrührenden Schulden (Erblasserschulden), die Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen, Auflagen, die Erbschaftssteuer, die Beerdigungskosten sowie die durch Verwaltungshandlungen des Erben, eines Nachlasspflegers, Nachlassverwalters oder Testamentsvollstreckers entstehenden Schulden. Der Erbe kann seine Haftung für Nachlassverbindlichkeiten beschränken, siehe §§ 1975 ff. BGB.

 

« Erbrechts-Lexikon von A-Z