Erbschafts- und Schenkungssteuer

Erbschaftssteuer ist die Steuer auf den Vermögensübergang durch Tod.

Schenkungssteuer ist die Steuer auf den Vermögensübergang durch Schenkung. Geregelt ist sie im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG). Grundlagen für die Berechnung der Erbschaft- und Schenkungsteuer sind zunächst die Steuerklassen und innerhalb dieser die Höhe des steuerlichen Erwerbs. Der steuerliche Erwerb (Bemessungsgrundlage) wird ermittelt, indem Freibeträge von der steuerpflichtigen Bereicherung abgezogen werden. Schließlich ist die Steuerschuld durch Anwendung des Steuersatzes auf die Bemessungsgrundlage zu berechnen.

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