Auflage

Eine Auflage ist eine meistens als Nebenfolge ausgesprochene Bestimmung eines besonderen Verhaltens. Im Erbrecht ist eine Auflage nach § 1940 BGB die testamentarische Verpflichtung des Erben oder Vermächtnisnehmers zu einer Leistung durch den Erblasser, ohne dass einem anderen ein Recht auf die Leistung zugewandt wird.

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