Erbfallschulden
Erbfallschulden sind Nachlassverbindlichkeiten, die vom Nachlassvermögen abzuziehen sind. Sie entstehen erst aus Anlass des Erbfalls und sind daher mit dem Erbfall unmittelbar verknüpft.
Es handelt sich um Schulden, die durch den Erbfall selbst verursacht wurden. Zu Erbfallschulden gehören beispielsweise Verbindlichkeiten aus Vermächtnissen, Auflagen, geltend gemachten Pflichtteilen und Erbersatzansprüchen. Sie treffen den Erben als solchen.
« Erbrechts-Lexikon von A-Z