Bedingung

Durch eine Bedingung sollen bestimmte Rechtsfolgen von dem ungewissen Eintritt eines künftigen Ereignisses abhängig gemacht werden. Man spricht von einer sogenannten aufschiebenden Bedingung, wenn die Rechtsfolge (im Erbrecht beispielsweise die Erbeinsetzung oder das Vermächtnis) von einem bestimmten Ereignis an eintreten soll.

Beispiel für eine aufschiebende Bedingung: im Testament wird bestimmt, dass der Abkömmling dann erben soll, wenn er die Berufsausbildung abgeschlossen hat.

Eine sogenannte auflösende Bedingung liegt vor, wenn der Erbe oder Vermächtnisnehmer seine Rechtsstellung sofort erhält, diese aber bei Eintritt einer bestimmten Bedingung wieder verloren gehen soll.

Beispiel für eine auflösende Bedingung: die Witwe des Erblassers wird zunächst Erbin, verliert aber im Falle der Wiederheirat ihre Rechtsstellung als Erbin. Hat der Erblasser eine letztwillige Zuwendung unter einer aufschiebenden Bedingung gemacht ist im Zweifel auch anzunehmen, dass die Zuwendung nur gelten soll, wenn der Bedachte den Eintritt der Bedingung erlebt.

Synonyme:
Bedingung
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