Notarielles Testament

Ein notarielles Testament muss bei einem Notar errichtet werden. Die Testamentserrichtung durch mündliche Erklärung zur Niederschrift des Notars bildet den Regelfall des notariellen Testaments.

Der Erblasser muss seinen Willen persönlich erklären. Das notarielle Testament wird nach der Beurkundung durch den Notar immer in besondere amtliche Verwahrung gebracht. Durch die besondere amtliche Verwahrung des notariellen Testaments ist gewährleistet, dass das Testament nach dem Tod des Erblassers eröffnet wird. Die Rücknahme des notariellen Testaments aus der besonderen amtlichen Verwahrung hat automatisch zur Folge, dass das Testament als widerrufen gilt. In diesem Fall gilt wieder gesetzliche Erbfolge.

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