Erbverzicht
Erbverzicht ist ein Vertrag zwischen dem Erblasser und einem Verwandten, Ehegatten, gewillkürten Erben oder Vermächtnisnehmer, durch den dieser auf sein Erbrecht oder die Zuwendung an ihn verzichtet, §§ 2346, 2352 BGB. Der Vertrag bedarf der notariellen Beurkundung.
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