Rechtsgeschäft auf den Todesfall
Ein Rechtsgeschäft auf den Todesfall ist ein Rechtsgeschäft unter Lebenden, mit dem der Erblasser bereits zu Lebzeiten die Rechtsverhältnisse für die Zeit nach seinem Tod regelt.
Bei einer Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) behält der Erblasser seine volle Verfügungsfreiheit über sein Vermögen; erst nach seinem Tod kann der Bedachte Rechte am Nachlass geltend machen. Rechtsgeschäfte und Lebenden auf den Todesfall geben Gelegenheit Personen Vermögenswerte zukommen zu lassen, die nicht gesetzliche Erben sind. Diese Verfügungen bleiben auch dann wirksam, wenn sie in Widerspruch zu einem Testament oder einem abgeschlossenen Erbvertrag stehen.
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