Gemeinschaftliches Testament

Ein gemeinschaftliches Testament ist ein von Eheleuten oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern errichtetes Testament, in dem diese durch gleichzeitige letztwillige Verfügungen für den Fall ihres Todes Anordnungen treffen.

In einem gemeinschaftlichen Testament können dieselben Verfügungen wie in einem Einzeltestament getroffen werden. Es kann aber auch so gestaltet werden, dass sogenannte wechselbezügliche Verfügungen getroffen werden. Bei den wechselbezüglichen Verfügungen trifft der eine Ehegatte eine Verfügung im Hinblick darauf, dass auch der andere eine entsprechende Verfügung vornimmt. Beide Verfügungen stehen gewissermaßen in einem Gegenseitigkeitsverhältnis zueinander.

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