Geschäftsfähigkeit

Unter Geschäftsfähigkeit versteht man die Fähigkeit mit rechtlicher Wirkung durch eigene Handlung Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Geschäftsfähigkeit steht einer volljährigen Person grundsätzlich unbeschränkt zu. Sie wird durch Geschäftsunfähigkeit ausgeschlossen und durch beschränkte Geschäftsfähigkeit eingeschränkt.

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