Berliner Testament

Ein Berliner Testament nach § 2269 Absatz 1 BGB ist ein gemeinschaftliches Testament, in welchem sich Ehegatten gegenseitig als Erben einsetzen und bestimmen, dass nach dem Tod des Überlebenden der beiderseitige Nachlass als einheitlicher Nachlass des zuletzt versterbenden Ehegatten an einen Dritten fallen soll.

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