Wiederverheiratungsklausel

Mit der sogenannten Wiederverheiratungsklausel soll verhindert werden, dass bei Wiederheirat des überlebenden Ehegatten der Übergang des Nachlasses an die im Berliner Testament eingesetzten Schlusserben gefährdet wird und dass diese den Nachlass mit neuen Pflichtteilsberechtigten teilen müssen. Für die Wiederverheiratungsklausel gibt es mehrere Gestaltungsmöglichkeiten.

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