Widerruf des Testaments

Der Widerruf des Testaments kann durch den Erblasser jederzeit erfolgen. Der Widerruf des Testaments als Ganzes oder einzelner Bestimmungen des Testaments kann in unterschiedlichen Formen erfolgen. Mit dem Widerruf enden die erbrechtlichen Wirkungen ihrer bisherigen Verfügung unmittelbar und endgültig.

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