Schlusserbe

Schlusserbe ist der Erbe, der beim Berliner Testament den überlebenden Ehegatten beerbt.

Das Berliner Testament regelt neben den Erbgang auf den überlebenden Ehegatten als Alleinerben noch einen zweiten Erbgang, nämlich den Erbgang des überlebenden Ehegatten auf den oder die sogenannten Schlusserben. Vor dem zweiten Erbfall hat der Schlusserbe keine gesicherte Rechtsposition, weil der überlebende Ehegatte als Vollerbe über den Nachlass jederzeit etwa durch Schenkung verfügen kann. Nach dem zweiten Erbfall, dem Tod des überlebenden Ehegatten, erhält der Schlusserbe dessen Nachlass.

Das Berliner Testament regelt so den Vermögensübergang beider Ehegatten, das nach dem Tod des ersten Ehegatten einheitliches Vermögen des überlebenden Ehegatten wurde, auf den Schlusserben.

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