Pflichtteilsstrafklausel
Eine Pflichtteilsstrafklausel wird häufig im Berliner Testament eingebaut: wenn der Schlusserbe beim Erbfall des ersten Erblassers bereits den Pflichtteil verlangt, so wird er im Fall des zweiten Erbfalls ebenfalls strafweise auf den Pflichtteil beschränkt. Dies soll verhindern., dass der überlebende Ehegatte als Alleinerbe Pflichtteilsansprüche zu bedienen hat.
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