Pflichtteilsrestanspruch

Der Pflichtteilsrestanspruch nach § 2305 BGB ist der Anspruch des Pflichtteilsberechtigten, dem ein Erbteil hinterlassen ist, der geringer als die Hälfte des gesetzlichen Erbteils ist, gegen die Miterben auf den Wert des an der Hälfte fehlenden Teils.

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