Kanzlei Wörtz
Ringstraße 59
71364 Winnenden
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E-Mail: post@kanzlei-woertz.de
Fax: 07195 / 5835681
Miterbe (§ 1922 BGB) ist derjenige Erbe, der nur zusammen mit mindestens einer weiteren Person Erbe geworden ist. Der Miterbe ist Mitglied der Erbengemeinschaft.
Ein Miterbe ist Teil einer Erbengemeinschaft, die entsteht, wenn mehrere Personen einen Nachlass gemeinsam erben. Miterben verwalten den Nachlass gemeinschaftlich, sind gemeinsam Eigentümer und haften für Schulden. Sie können nur gemeinschaftlich über Gegenstände verfügen, wobei jeder seine Quote an der Erbengemeinschaft verkaufen oder die Teilung des Nachlasses (Auseinandersetzung) verlangen kann.
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