Zweckvermächtnis
Beim Zweckvermächtnis bestimmt der Erblasser in einem Vermächtnis den Bedachten, überlässt die Bestimmung des Vermächtnisgegenstands selbst jedoch dem Beschwerten oder einem Dritten.
Beispiel: Der Erblasser macht seinen Sohn zum Alleinerben und bestimmt, dass dieser seinem Enkel einen nicht genau bezifferten Geldbetrag überlässt, wenn der Enkel seine Berufsausbildung abschließt.
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