Kanzlei Wörtz
Ringstraße 59
71364 Winnenden
Tel.: 07195 / 5835680
E-Mail: post@kanzlei-woertz.de
Fax: 07195 / 5835681
Bei der Abstimmung geht es im deutschen Familien- und Erbrecht ausschließlich um die rechtliche Verwandtschaft nach den §§ 1591 ff. BGB.
Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat. Was zunächst selbstverständlich klingt, wirft in seltenen Sonderfällen Probleme auf wie zum Beispiel bei der in Deutschland verbotenen Leihmutterschaft oder in Fällen, wenn Babys im Krankenhaus vertauscht worden sind.
Nach § 1592 BGB ist Vater eines Kindes der Mann,
Entscheidend ist nicht die biologische, sondern ausschließlich die rechtliche Vaterschaft. Die Frage der Abstammung ist im Erbrecht bei der Erb- und Pflichtteilsberechtigung relevant.
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