Testamentsvollstreckung
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Wer ein Testament oder einen Erbvertrag errichtet, hat meistens folgende Anliegen:
- gerechte und zügige Verteilung des Nachlasses
- Schutz des Vermögens
- Erhaltung des Familienfriedens
- finanzielle Absicherung des Ehepartners und anderer Familienmitglieder.
Diese Ziele des Erblassers lassen sich oft besser verwirklichen, wenn die Verantwortung für die Nachlassabwicklung oder -verwaltung einem Testamentsvollstrecker übertragen wird. Wenn die Erben versuchen alles selbst zu regeln, ist Streit und Ärger häufig vorprogrammiert.
Eine Testamentsvollstreckung hat daher folgende Vorteile:
- Arbeitsentlastung für die Erben
- Erhaltung des Familienfriedens
- Durchsetzung des Erblasserwillens
- Minderjährigenschutz
- Schutz Behinderter (siehe hierzu auch Behindertentestament)
- Schutz des Erben vor seinen eigenen Gläubigern