Testamentsvollstreckung

Wer ein Testament oder einen Erbvertrag errichtet, hat meistens folgende Anliegen:

  • gerechte und zügige Verteilung des Nachlasses
  • Schutz des Vermögens
  • Erhaltung des Familienfriedens
  • finanzielle Absicherung des Ehepartners und anderer Familienmitglieder.

Diese Ziele des Erblassers lassen sich oft besser verwirklichen, wenn die Verantwortung für die Nachlassabwicklung oder -verwaltung einem Testamentsvollstrecker übertragen wird. Wenn die Erben versuchen alles selbst zu regeln, ist Streit und Ärger häufig vorprogrammiert.

Eine Testamentsvollstreckung hat daher folgende Vorteile:

  • Arbeitsentlastung für die Erben
  • Erhaltung des Familienfriedens
  • Durchsetzung des Erblasserwillens
  • Minderjährigenschutz
  • Schutz Behinderter (siehe hierzu auch Behindertentestament)
  • Schutz des Erben vor seinen eigenen Gläubigern