Vorweggenommene Erbfolge
Als vorweggenommene Erbfolge wird die Übertragung von Vermögen noch zu Lebzeiten des Erblassers auf seine Erben bezeichnet. Die lebzeitige Vermögensübertragung erfolgt somit im Vorgriff auf die Erbfolge.
Gegenstand der vorweggenommenen Erbfolge sind insbesondere Geldschenkungen und die Übertragung von Immobilien. Die im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge vorgenommenen Geschäfte stellen im Regelfall Schenkungen dar.
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