Kosten der Bestattung – wer muss bezahlen?
Mit dem Tod endet das irdische Leben eines Menschen. Die anschließende Beerdigung wirft jedoch rechtliche Fragen auf, da sie mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist. Es gilt generell, dass der nächste Angehörige unabhängig von der Frage des Erbes bestattungspflichtig ist, d.h. sich um die Bestattung zu kümmern und die Kosten hierfür zu tragen hat. Die Bestattungskosten können jedoch auch aus dem Nachlass entnommen werden, soweit im Nachlass ausreichend liquide Mittel vorhanden sind.
Doch was tun, wenn der Verstorbene vermögenslos ist und entweder keine Angehörigen hat oder diese Angehörigen ebenfalls vermögenslos sind? Es gibt für diese Fälle die sog. „Sozialbestattung“, das Sozialamt übernimmt in diesem Fall die erforderlichen Kosten einer Bestattung. Rechtsgrundlage ist hierfür § 74 SGB (Sozialgesetzbuch) XII. Voraussetzung nach § 74 SGB XII ist, dass die Kosten erforderlich sind und es dem Verpflichteten nicht zugemutet werden kann diese Kosten zu tragen. Als sogenannte unbestimmte Rechtsbegriffe müssen die Merkmale „Erforderlichkeit“ und „Zumutbarkeit“ ausgelegt werden, sodass es hierbei zu Streitigkeiten kommt.
In einer aktuellen Entscheidung (BSG Az. B 8 SO 10/18 R) hatte das Bundessozialgericht über die Frage zu entscheiden, ob eine Zumutbarkeit auch dann gegeben ist, wenn der Zahlungspflichtige über mehrere Monate hinweg sein Einkommen einzusetzen hätte, um die Bestattungskosten zu begleichen. In seinem Urteil vom 04.04.2019 hat das BSG nun entschieden, dass eine pauschale Aufteilung der fälligen Bestattungskosten auf einen Zeitraum von mehreren Monaten auch dann ausscheidet, wenn das gemeinsame Einkommen der bestattungspflichtigen Angehörigen über der Einkommensgrenze für die Sozialhilfe liegt. Das SGB XII sieht eine entsprechende Streckung der Kosten über den Bedarfsmonat hinaus nicht vor. Das BSG verwies als Revisionsgericht den Fall zurück an das Landessozialgericht zur Entscheidung, da aufgrund der vorliegenden Feststellungen noch keine abschließende Entscheidung möglich sei. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass künftig in diesem Bereich mit Einzelfallentscheidungen zu rechnen ist und es keine pauschalen Lösungen für Sozialbestattungen mehr gibt. Eine einheitliche, vorhersehbare Rechtsprechung wird es in diesem Bereich vermutlich so nicht mehr geben.
Für Bürger, denen die Kosten einer Sozialbestattung auferlegt werden sollen, heißt es dagegen: Eine Überprüfung kann sich lohnen.
Interessant, dass es sein kann, dass das Sozialamt die Kosten der Bestattung übernimmt. Bei meinem Onkel, der kürzlich verstorben ist, sind wir uns nicht sicher, ob er ein Vermögen hatte. Falls dies nicht der Fall war, könnte solch eine Bestattung vielleicht in Frage.
Es ist jedoch immer damit zu rechnen, dass das Sozialamt Regressansprüche gegenüber den Erben prüft und Kosten nachträglich einfordert. Bestattungspflichtig sind unabhängig vom Erbe die nächsten Angehörigen, wobei die nächsten Angehörigen die Bestattungskosten aus dem Nachlass begleichen können, soweit der Nachlass soweit ausreichend ist.
Danke für den tollen Beitrag. Der Tipp mit „Sozialbestattung“ war für mich sehr hilfreich. Ich bin auf der Suche nach Bestattungsmöglichkeiten für einen Bekannten, der niemand mehr hatte und alleine gewohnt hat.
Die seitens des Staates organisierte Sozialbestattung ist sicherlich hinsichtlich den juristischen Begriffen der Zumutbarkeit und Erforderlichkeit ein Streitthema. Generell sollte im Bezug auf Bestattungen zumindest versucht werden einen reibungslosen Ablauf zu garantieren und die Kosten bei vermögenslosen Personen übernommen werden. Ist eben die Frage, ab wann die Personen als vermögenslos gelten und ab wann nicht. Vielen Dank für den Beitrag.
Ich wusste noch gar nicht, dass es sein kann, dass das Sozialamt die Kosten für eine Bestattung trägt. Mein Onkel st Bestatter, vielleicht werde ich ihn mal dazu befragen. Denn ich soll in Deutsch gerade ein Referat über Sozialgeld machen, da ist das ja themenrelevant.
Ich kümmere mich um die Bestattung meiner Oma und informiere mich daher darüber. Ich hatte mich noch nicht mit dem Thema auseinandergesetzt. Die Frage bezüglich der Kosten ist definitiv sehr wichtig. Danke für den Beitrag, sehr informativ und sehr hilfreich!
Bei vermögenslosen Verstorbenen kann unter Umständen die Sozialbestattung greifen. Dabei übernimmt anscheinend der Staat die Kosten für Bestatter und Co. Pauschale Lösungen für diesen Fall scheinen Ihren Ausführungen nach nicht denkbar zu sein. Vielen Dank für Ihren Beitrag.
Ich wusste nicht, dass das Sozialamt die Kosten einer Bestattung übernehmen kann. Das finde ich wichtig! Alle haben den Anspruch, eine respektvolle Bestattung zu haben. Danke für den Beitrag, sehr informativ.
Meine Nachbarin ist leider gestorben und sie hat nur einen Sohn, der allerdings vermögenslos ist. Gut zu wissen, dass das Sozialamt die Kosten für die Bestattung in solchen Fällen übernehmen kann. Das wird eine gute Lösung sein. Danke für den Beitrag!
Wie Sie bereits erwähnen, kann man unter Umständen auch auf die Sozialbestattung zurückgreifen. Dahingehend kann das Sozialamt die Kosten der Bestattung tragen. Ich denke, dass ich mich dahingehend informieren werde. Vielen Dank.
Eine entfernte Verwandte ist verstorben und die Frage kommt auf, wer für die Bestattung aufkommen soll. Selbst wenn es eine Feuerbestattung ist, wäre diese recht kostspielig. Mein Mann und ich könnten irgendwie die Mittel auftreiben aber eigentlich kennen wir die Verstorbene nicht. Es ist gut zu wissen, dass das Sozialamt sich um solche Fälle kümmert. Woher erfahre ich denn, ob ich der Zahlungspflichtige bin?
Bestattungspflichtig ist zunächst der nächste Angehörige. Unter Bestattungspflicht versteht man die Durchführung des Bestattungsvorgangs. Für die Kosten der Bestattung haben die Erben oder Unterhaltspflichtigen von Verstorbenen aufzukommen, wenn der Nachlass selbst nicht ausreichend ist. Sie schreiben von einer entfernten Verwandten. Es wird daher vermutlich nähere Angehörige geben, die sich daher um die Bestattung zu kümmern haben. Und wenn die betreffende Verwandte Sie als Erbin einsetzen möchte, aber der Nachlass wahrscheinlich überschuldet ist, dann können Sie innerhalb der gesetzlichen Frist immer noch die Erbschaft ausschlagen.
Gestern ist meine Schwester gestorben und ich bin eigentlich die einzige wirkliche Familie. Viel Geld habe ich nicht, deswegen mache ich mich einige Sorgen. Die Sozialbestattung hört sich daher interessant an. Danke!
Mit diesen Informationen über Beerdigungskosten kann ich die richtige Entscheidung treffen. Es ist nicht immer einfach, eine Entscheidung zu treffen. Vor allem, wenn man nicht genau weiß, welche Möglichkeiten es gibt.
Die Informationen, die Sie hier zum Thema Bestatter mitteilen, sind sehr übersichtlich. Jetzt sollte ich eine bessere Entscheidung treffen können. Meiner Meinung nach sollte man dies immer auf eine gut informierte Weise tun.
Ich wusste, dass das Amt die Bestattungskosten übernehmen kann, wenn die Angehörigen diese nicht selbst Tragen können. Interessant, dass die pauschale Aufteilung ausscheidet, wenn das gemeinsame Einkommen über der eine Einkommensgrenze für Sozialhilfe liegt. Wäre es nicht wichtiger festzustellen wie hoch die monatlichen Ausgaben sind und ob der Betroffene dann noch genügend Geld hat, um die Bestattung selbst zu bezahlen?
Ich wusste nicht, dass das Sozialamt die Bestattungskosten übernimmt wenn es keine Verwandten gibt. Ich denke das ist gut, weil viele alte Menschen den Hinterbliebenen nicht zur Last fallen wollen. Meine Oma hat bereits alles geplant und bezahlt.