Guide fürs Zwangsversteigerungsverfahren: Wie läuft das eigentlich ab? Teil 1: Die Vorbereitung

Zwangsversteigerungen werden immer beliebter. Viele neue Bietinteressenten versuchen ihr Glück möglichst günstig an eine Immobilie fernab des freien Marktes zu bekommen. Doch ist das Zwangsversteigerungsverfahren wirklich günstiger als der freie Markt und wie läuft so ein Verfahren überhaupt ab? In diesem Beitrag soll der Ablauf eines Zwangsversteigerungsverfahren geschildert werden und Tipps für Bietinteressenten gegeben werden.

 

Eine Zwangsversteigerung bedeutet, dass ein Eigentümer einer Immobilie seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen konnte und die Immobilie zur Befriedigung der Schulden notfalls auch gegen seinen Willen versteigert werden kann. Der Erlös aus der Versteigerung wird abzüglich der Verfahrenskosten an den oder die Gläubiger ausgeschüttet. Kommt es nach Befriedigung aller Gläubiger zu einem Übererlös, so erhält diesen der Schuldner. Häufig, aber nicht immer, sind die die Zwangsversteigerung betreibenden Gläubiger die Banken, welche Kredite zum Kauf der Objekte selbst gegeben haben.

 

Was kann ein Bietinteressent im Vorfeld einer Zwangsversteigerung tun?

 

Wichtig ist zunächst in Erfahrung zu bringen, welche Objekte wann vor welchem Amtsgericht versteigert werden. Es gibt zwar Aushänge in den jeweiligen Amtsgerichten, doch einfacher ist sicherlich eine Recherche in Zwangsversteigerungsportalen im Internet. Einschlägige Portale sind beispielsweise: www.zwangsversteigerung.de, www.versteigerungspool.de oder www.zvg.com. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Es soll auch keine Werbung für einzelne Portale gemacht werden. In den Portalen finden sich Hinweise bezüglich des Objekts selbst sowie des Versteigerungstermins. Häufig beauftragen Banken Makler, die mit der Vermarktung des Objekts beauftragt sind und für Rückfragen zur Verfügung stehen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass diese Dienstleistung für Bietinteressenten kostenlos ist. Häufig können die Makler ein Verkehrswertgutachten über das Objekt zusenden oder im Einzelfall auch einen Besichtigungstermin anbieten.

 

Es ist nicht zwingend, dass im Vorfeld der Zwangsversteigerung Zutritt zu dem Objekt gewährt wird. So ist es nicht mal zwingend, dass der Verkehrswertgutachter das Objekt vorher von innen gesehen hat. Einen entsprechenden Hinweis darauf findet sich im Gutachten selbst.

 

Es macht Sinn sich vorher möglichst viel Informationen über das Objekt zu besorgen, es sich vorher zumindest von außen angeschaut haben und sich eine Strategie überlegt bis zu welchem Meistgebot man im Termin mitbietet.

 

Der Beitrag wird fortgesetzt.

 

1 Antwort
  1. Gretl Hendricks
    Gretl Hendricks sagte:

    Vielen Dank für den Tipp zur Recherche in Zwangsversteigerungsportalen im Internet. Ich suche gerade nach Immobilien, die sich zum Kauf eigenen. Es ist gar nicht so einfach die passenden Versteigerungsobjekte zu finden.

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