Jastrow´sche Klausel

Die sog. Jastrow´sche Klausel ist eine Gestaltungsmöglichkeit zur Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen bei gemeinschaftlichen Testamenten. Um die Geltendmachung der Pflichtteilsansprüche von Abkömmlingen zu unterbinden, werden häufig Pflichtteilsstrafklauseln in das gemeinschaftliche Testament aufgenommen.

Nach der Jastrow´schen Formel soll sogar eine zusätzliche Verschärfung dadurch stattfinden, dass bestimmt wird, dass diejenigen Abkömmlinge, die nach dem erstversterbenden Elternteil ihren Pflichtteil nicht geltend machen, zusätzlich zu ihrem Erbteil noch Vermächtnisse in Höhe ihres gesetzlichen Erbteils erhalten.

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