Erbenhaftung

Erbenhaftung bezeichnet die Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten. Hierzu gehören Erbfallschulden und Erblasserschulden.

Der Erbe erwirbt nicht nur das Nachlassvermögen, sondern haftet zunächst grundsätzlich auch unbeschränkt für die Schulden des Erblassers und für die durch den Erbfall entstehenden Verbindlichkeiten.

Für diese sogenannten Nachlassverbindlichkeiten haftet der Erbe gesetzlich mit seinem gesamten Vermögen, das sich nach dem Erbfall aus seinem Privatvermögen und dem durch den Erbfall erworbenen Nachlass zusammensetzt. Das Gesetz räumt dem Erben die Möglichkeit ein seine Haftung unter bestimmten Voraussetzungen zu beschränken.

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