Kanzlei Wörtz
Ringstraße 59
71364 Winnenden
Tel.: 07195 / 5835680
E-Mail: post@kanzlei-woertz.de
Fax: 07195 / 5835681
Mit der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO) wurde in den teilnehmenden Mitgliedsstaaten der EU mit Ausnahme von Großbritannien, Irland und Dänemark das sog. Europäische Nachlasszeugnis eingeführt. Dieses wird relevant, wenn zum Nachlass Vermögen im EU-Ausland gehört.
Mit dem Europäischen Nachlasszeugnis können Erben und Testamentsvollstrecker ihre Rechtsstellung nachweisen. Auch Vermächtnisnehmer oder einzelne Nachlassgegenstände können im Europäischen Nachlasszeugnis aufgeführt werden. Seine Wirkung ist regelmäßig auf sechs Monate befristet, aber verlängerbar.
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