EU-Erbrechtsverordnung

Ab dem 17.8.2015 kommt die neue EU-Erbrechtsverordnung zur Anwendung. Sie enthält Bestimmungen zu Erbfällen mit Auslandsberührung. Sie regelt, welches nationale Erbrecht auf einen solchen Erbfall anzuwenden ist und welches Gericht oder welche sonstige Stelle zuständig ist. Zudem führt sie ein europäisches Nachlasszeugnis ein.

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