Erlassvermächtnis

Der Erblassser kann durch Vermächtnis einem Schuldner einen Vermögensvorteil derart zuwenden, dass er ihm von Todes wegen seine Verbindlichkeiten erlässt. Mit Annahme des Vermächtnisses erlischt das Schuldverhältnis. Der Erbe kann die Verbindlichkeit gegen den Schuldner damit nicht mehr geltend machen.

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