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In eigener Sache: Fachanwalt für Sozialrecht

Von der Rechtsanwaltskammer Stuttgart ist mir der Titel „Fachanwalt für Sozialrecht“ verliehen worden.

Was bedeutet das?

Fachanwalt darf sich nennen, wer in einem der aktuell 24 Bereiche über besondere theoretische und praktische Kenntnisse verfügt. Wikipedia schreibt hierzu: Fachanwalt ist eine erlaubnispflichtige Bezeichnung, die ein Rechtsanwalt in Deutschland führen darf, wenn er besondere Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben hat (§ 43c BRAO). Die zugelassenen Fachanwaltsbezeichnungen sowie die Voraussetzungen und das Verfahren für ihre Verleihung sind in der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt.

In Deutschland gibt es insgesamt 1.838 Fachanwälte für Sozialrecht (Stand 01.01.2020, siehe: https://brak.de/w/files/04_fuer_journalisten/statistiken/2020/fachanwaltstatistik_2020.pdf), im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Stuttgart sind dies aktuell 62 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Ich bin nun einer davon.

Sie haben Beratungsbedarf im Bereich des Sozialversicherungsrechts? Gerne bin ich Ihnen mit Rat und Tat behilflich.