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Justizminister: Vorstoß für neues Betreuungsrecht

3. Juni 2016/in Seniorenrecht, Vorsorge/von Rechtsanwalt Wörtz

Ein Reformvorschlag für das Bürgerliche Gesetzbuch, auf den sich nun die Justizministerkonferenz auf ihrer Frühjahrestagung in Nauen (Brandenburg) verständigt hat, sieht vor, dass Ehe- und Lebenspartner in einem gesundheitlichen Notfall grundsätzlich füreinander Entscheidungen treffen dürfen – und zwar auch dann, wenn sie ihrem Partner keine Vorsorgevollmacht erteilt haben. Bislang ist es Ehe- und Lebenspartnern verwehrt ohne entsprechende Vorsorgevollmacht füreinander einzustehen. Hiervon ausgenommen sollen Vermögensfragen sein.

Diese Reform ist zu begrüßen und entspricht vermutlich am ehesten dem Willen der meisten Menschen. In der Praxis erlebe ich es immer wieder, dass die meisten Ehe- und Lebenspartner irrigerweise davon ausgehen, dass sie bereits jetzt zu diesen Entscheidungen befugt sind. Wer möchte schon, dass statt des eigenen Ehe-oder Lebenspartner ein unbekannter Dritter als gesetzlicher Betreuer eingesetzt wird und entsprechende Entscheidungen treffen darf?

Aber auch nach dieser Reform werden Vorsorgevollmachten weiterhin eine große Bedeutung haben. Sie haben zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten wie Sie in Ihrer persönlichen Situation am besten vorsorgen. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen als erfahrener Vorsorgeanwalt gerne zur Verfügung.

https://kanzlei-woertz.de/wp-content/uploads/2020/07/logo_woertz.png 0 0 Rechtsanwalt Wörtz https://kanzlei-woertz.de/wp-content/uploads/2020/07/logo_woertz.png Rechtsanwalt Wörtz2016-06-03 13:56:132025-11-28 08:57:51Justizminister: Vorstoß für neues Betreuungsrecht

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