Vollmacht über den Tod hinaus

Eine Vorsorgevollmacht, die zu Lebzeiten des Erblassers Geltung hat, kann auch über den Tod hinaus des Vollmachtgebers wirksam sein. Dies ist dann eine sog. transmortale Vollmacht. Die Erben können jedoch jederzeit die Vorsorgevollmacht und Bankvollmacht widerrufen.